mit der sich Familie und Beruf für Erziehungsberechtigte besser vereinbaren lassen. Dazu gehört ein qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungsangebot in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde, das alle Angebote vom
Kleinkind bis zum Schulkind aufeinander abgestimmt umfasst: Anspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren; Erhaltung der Kindertagesstätten und der Grundschule; geeignete und bezahlbare Wohnformen nach den Bedürfnissen junger Familien.